Fracht ist das Gut, das transportiert wird – Ladung ist dasselbe Gut, sobald es auf dem Fahrzeug liegt. Im Alltag werden beide Wörter synonym benutzt; im Frachtbrief und im Schadensfall zählt, wie das Gut beschrieben, gemessen und eingeordnet ist, denn danach richten sich Fahrzeugwahl, Preis und Haftung.
Diese Kategorie erklärt die Angaben, mit denen Transportgut erfasst wird: Lademeter und Überhang für die Maße, Kolli und Packstück für die Zählung, Sperrgut und offene Ladung für alles, was nicht ins Raster passt. Bei Gefahrgut kommen Verpackungsgruppe, UN-Nummer und die Erleichterung Limited Quantities nach ADR hinzu. Vollständige Angaben ergeben einen belastbaren Festpreis statt einer Schätzung – unvollständige fallen spätestens an der Ladestelle auf, wenn das Fahrzeug nicht passt.
Ein Lademeter entspricht einem Meter Ladefläche über die volle Fahrzeugbreite und ist das übliche Maß, wenn Ware nicht palettiert ist. Kolli zählt dagegen Packstücke, nicht Stellflächen: Zehn Kartons auf einer Palette sind zehn Kolli, aber ein Palettenplatz.
Fracht ist das Transportgut, sobald ein Frachtvertrag darüber besteht – und zugleich das Entgelt, das für dessen Beförderung gezahlt wird. Beide Bedeutungen sind fachsprachlich korrekt und werden im Alltag laufend verwechselt. Ob Ware, Ladung oder Sendung gemeint ist, entscheidet sich an der Ebene, auf die man schaut.
Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Beförderung Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte ausgehen können. Für den europäischen Straßentransport regelt das ADR, welche Güter darunterfallen und unter welchen Bedingungen sie befördert werden dürfen. Es ordnet sie neun Klassen zu, schreibt ihre Kennzeichnung an Packstück und Fahrzeug vor und gilt in nahezu ganz Europa einheitlich.
Ein Kollo ist die einzelne, als Einheit behandelte Versandeinheit einer Sendung – eine Kiste, eine Palette, eine Gitterbox. Der Plural lautet Kolli, gelegentlich auch Colli geschrieben. Die Kollianzahl gibt an, aus wie vielen solcher Einheiten eine Sendung besteht. Gezählt wird in Kolli, nicht in Artikeln.
Kühlgut ist Ware, die während des Transports in einem festgelegten Temperaturbereich gehalten werden muss, damit Qualität, Wirksamkeit oder Verkehrsfähigkeit erhalten bleiben. Den Bereich gibt in der Regel der Hersteller vor. Wird er über- oder unterschritten, kann die Ware unbrauchbar werden, auch wenn man ihr äußerlich nichts ansieht.
Ein Lademeter, kurz LDM, ist ein Meter Ladefläche über die gesamte Breite des Laderaums. Bei einem Standard-Auflieger sind das 2,40 Meter Breite, ein Lademeter entspricht dort also 2,4 Quadratmetern Stellfläche. Die Größe beschreibt, wie viel Platz eine Ladung beansprucht – nicht, wie viel sie wiegt.
Limited Quantities, kurz LQ, bezeichnet Gefahrgut, das je Innenverpackung und je Versandstück eine begrenzte Menge nicht überschreitet und für das erleichterte ADR-Vorschriften gelten. Im Deutschen heißt die Regelung auch begrenzte Menge oder ADR-Mindermenge. Sie steht in Kapitel 3.4 des ADR; welche Menge noch darunterfällt, hängt am einzelnen Stoff.
Der Begriff offene Ladung hat zwei Bedeutungen. In der Disposition ist es eine Fracht, für die noch kein Laderaum gefunden ist und die deshalb offen im System steht. Umgangssprachlich meint er das Gegenteil eines geschlossenen Transports: Ladung auf einem offenen Fahrzeug – Pritsche oder Tieflader, ohne Koffer und ohne Plane.
Ein Packstück ist die kleinste selbstständig handhabbare Versandeinheit einer Sendung – ein Karton, eine Kiste, eine Palette, eine Gitterbox oder ein Rollcontainer. Entscheidend ist nicht, was darin liegt, sondern dass es als Einheit bewegt, gezählt und übergeben wird. Auch ein einzelner Karton ist ein Packstück.
Als Sperrgut gelten Sendungen, die sich wegen ihrer Maße, ihrer Form, ihres Gewichts oder fehlender Stapelbarkeit nicht im Standardverfahren eines Transportsystems abwickeln lassen. Der Begriff beschreibt damit kein Merkmal der Ware allein, sondern ihr Verhältnis zu dem System, das sie bewegen soll.
Überhang bezeichnet Ladung, die über die Abmessungen des Fahrzeugs hinausragt – nach hinten, nach vorn oder zur Seite. Ob das zulässig ist, regelt § 22 der Straßenverkehrsordnung; entscheidend sind die Richtung des Überstands, seine Länge und die Höhe, in der die Ladung liegt. Ab bestimmten Maßen kommt eine Kennzeichnungspflicht hinzu.
Die Verpackungsgruppe stuft einen gefährlichen Stoff danach ein, wie stark die Gefahr innerhalb seiner Gefahrgutklasse ausfällt. Das ADR kennt drei Stufen: Gruppe I für hohe, Gruppe II für mittlere und Gruppe III für geringe Gefahr. Aus der Stufe folgt, welchen Anforderungen die Verpackung genügen muss.