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zipmend Logistik Lexikon

Verladung und Lademittel – von Gabelstapler bis Transportpalette21 Begriffe

Ob eine Ladung überhaupt verladen werden kann, entscheidet sich an der Ladestelle – und zwar bevor das Fahrzeug bestellt ist. Rampe oder Flurförderzeug, Palette oder Gitterbox, Heck- oder Seitenbeladung: Diese Punkte bestimmen, welches Fahrzeug anfahren muss und wie lange es dort steht.

Diese Kategorie erklärt Lademittel und Verladetechnik – Transportpalette, Gitterbox und ISO-Container als Träger, Hubwagen, Gabelstapler, Ladebordwand und Kranverladung als Technik, dazu Andockstelle, Anpassrampe und Doppelstockverladung an der Ladestelle. Die Ladungssicherung richtet sich nach VDI 2700; in der Pflicht stehen Verlader und Fahrer gemeinsam, nicht einer allein. Fehlt vor Ort Hebetechnik, muss das Fahrzeug sie mitbringen – eine Angabe, die vor der Abholung geklärt ist, nicht an der Rampe.

Beim Palettentausch wird häufig übersehen, dass er eine Vereinbarung ist und keine Selbstverständlichkeit: Nur wenn der Tausch vorher vereinbart wurde, nimmt der Fahrer Leerpaletten mit. Und ein rampenfähiges Fahrzeug ersetzt keine Technik – es passt zur Rampenhöhe, heben kann es nichts.

Fachbegriffe aus der Kategorie Verladung & Lademittel

Andockstelle

Eine Andockstelle ist der Punkt an einer Laderampe, an dem ein Fahrzeug mit dem Heck anschließt, sodass Ladefläche und Rampenkante auf einer Höhe liegen. Von dort aus wird be- oder entladen, meist mit Hubwagen oder Stapler. Große Warenausgänge haben mehrere davon, oft durchnummeriert und einzeln zugeteilt.

Anpassrampe

Eine Anpassrampe ist eine bewegliche Brücke an der Laderampe, die den Höhenunterschied zwischen Rampenkante und Ladefläche ausgleicht. Sie lässt sich heben, senken und ausfahren, damit Hubwagen und Stapler ohne Stufe auf das Fahrzeug rollen. Geläufig sind auch die Bezeichnungen Überladebrücke und Ladebrücke.

Doppelstockverladung

Doppelstockverladung bezeichnet das Verladen von Ware in zwei Ebenen übereinander – entweder weil die Ware selbst stapelbar ist oder weil ein Doppelstocksystem im Fahrzeug eine zweite Ladeebene einzieht. Sie verdoppelt die nutzbare Fläche auf derselben Stellfläche und entscheidet damit, wie viele Lademeter ein Auftrag am Ende belegt.

Flurförderzeug

Flurförderzeug ist der Sammelbegriff für gleislose, frei lenkbare Fahrzeuge, die Lasten innerhalb eines Betriebs befördern, ziehen, schieben oder heben. Dazu zählen Gabelstapler, Hubwagen, Hochhubwagen, Schubmaststapler und Kommissionierer – vom handgeführten Gerät bis zum fahrerlosen Transportfahrzeug. Zwei Merkmale grenzen die Gruppe ein: Sie laufen auf Rädern über den Boden, und sie sind an keine Schiene und keinen festen Standort gebunden.

Gabelstapler

Ein Gabelstapler ist ein motorisiertes Flurförderzeug, das Lasten mit zwei Gabelzinken aufnimmt, anhebt und innerhalb eines Betriebsgeländes umsetzt. Er arbeitet am Boden und nicht am Fahrzeug und bewegt vor allem palettierte Ware zwischen Lager, Produktion und Verladung. Umgangssprachlich meint der Begriff meist den Frontstapler mit Gegengewicht am Heck.

Gitterbox

Eine Gitterbox ist ein genormter Ladungsträger aus Stahlgitterwänden auf einem Palettenfuß, in dem lose Kleinteile und sperrige Güter ohne Umverpackung transportiert werden. Gebaut wird sie nach UIC-Norm 435-3, eine Längswand lässt sich meist über Klappen öffnen. Geläufig ist auch die Bezeichnung Gitterboxpalette.

Hebebühne

Eine Hebebühne am LKW oder Transporter ist eine hydraulisch absenkbare Bühne am Fahrzeugheck, die Ware ohne Rampe vom Boden auf die Ladefläche hebt und wieder herunterlässt. Im Transport meint das Wort fast immer dieses Bauteil, fachlich Ladebordwand oder Hubladebühne genannt – nicht die Hebebühne aus der Kfz-Werkstatt.

Heckbeladung

Von Heckbeladung spricht man, wenn ein Fahrzeug über die Rückseite be- und entladen wird. Bei geschlossenen Aufbauten und bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen ist das die übliche Form: Kastenwagen und Kofferaufbauten lassen sich konstruktionsbedingt nur am Heck öffnen. Die Ladung wird dabei nacheinander eingebracht und steht hintereinander im Laderaum.

Hubwagen

Ein Hubwagen (Ameise) ist ein handbetriebenes oder elektrisches Flurförderzeug, das Paletten wenige Zentimeter anhebt und über kurze Strecken verfährt. Die Gabel fährt in die Palettenöffnung, die Hydraulik hebt die Last knapp vom Boden. Mehr Hubhöhe braucht es zum Be- und Entladen auf ebener Fläche nicht.

ISO-Container

Ein ISO-Container ist ein nach der Norm ISO 668 vereinheitlichter Großraumbehälter für den intermodalen Verkehr. Genormt sind Außenmaße und Eckbeschläge, sodass derselbe Behälter auf Schiff, Bahnwagen und LKW passt. Die Regellängen betragen 20 und 40 Fuß, bei 8 Fuß Breite und 8 Fuß 6 Zoll Höhe.

Kranverladung

Kranverladung bezeichnet das Be- oder Entladen eines Fahrzeugs mit einem Kran – nicht über eine Rampe, einen Stapler oder eine Hebebühne. Sie kommt dort zum Einsatz, wo ein Gut zu schwer, zu sperrig oder nicht unterfahrbar ist und deshalb von oben angehoben werden muss, statt seitlich oder über das Heck bewegt zu werden.

Ladebordwand

Eine Ladebordwand ist eine am Fahrzeugheck montierte, hydraulisch betriebene Hubladebühne. In der klassischen Bauform ist sie während der Fahrt hochgeklappt und schließt den Laderaum als Bordwand ab; zum Be- und Entladen wird sie waagerecht gestellt und zwischen Boden und Ladeflächenniveau auf- und abgefahren. Die gängige Abkürzung lautet LBW.

Lademittel

Lademittel ist der Sammelbegriff für alles, was das Verladen und Sichern von Ware ermöglicht – von der Palette über den Gabelstapler bis zum Spanngurt. Dahinter stehen drei Gruppen, die im Sprachgebrauch regelmäßig durcheinandergehen: Ladungsträger als Unterbau der Ware, Ladehilfsmittel als Technik zum Heben und Bewegen, Sicherungsmittel als alles, was sie unterwegs an Ort und Stelle hält.

Ladungssicherung

Ladungssicherung umfasst alle Maßnahmen, die verhindern, dass Ladung während der Fahrt verrutscht, kippt, rollt oder herabfällt – bei einer Vollbremsung ebenso wie beim plötzlichen Ausweichen oder in der Kurve. Sie ist keine freiwillige Sorgfalt, sondern gesetzliche Pflicht. Und sie beginnt nicht auf der Ladefläche, sondern bei der Verpackung der Ware.

Ladungssicherung nach VDI 2700

Die VDI 2700 ist die Richtlinienreihe des Vereins Deutscher Ingenieure zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Sie ist kein Gesetz, gilt aber als anerkannte Regel der Technik im Sinne des § 22 StVO – und damit als der Maßstab, an dem im Zweifel gemessen wird, ob eine Ladung ordnungsgemäß gesichert war. Die Reihe beschreibt dafür Verfahren, Kräfte und Prüfkriterien.

Palettentausch

Der Palettentausch ist das Ersetzen genormter, wiederverwendbarer Ladungsträger Zug um Zug bei Be- und Entladung: Wer volle Paletten übernimmt, gibt dieselbe Zahl leerer Paletten gleicher Art und Güte zurück. Er funktioniert nur innerhalb eines definierten Pools, meist mit Europaletten, und beruht auf einer Vereinbarung.

Rampe

Eine Rampe ist eine bauliche Einrichtung, die Ladefläche und Gebäudeebene auf eine Höhe bringt, damit Ware direkt aus dem Fahrzeug heraus bewegt werden kann. Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Laderampe und Verladerampe – gemeint ist dasselbe Bauwerk am Wareneingang und Warenausgang. Sie gehört zum Gebäude, nicht zum Fahrzeug, und steht dort fest.

Seitenbeladung

Seitenbeladung bezeichnet das Be- und Entladen über die geöffnete Fahrzeugseite statt über das Heck. Möglich ist sie nur bei Aufbauten, deren Seitenwände sich öffnen oder wegschieben lassen. In der Praxis wird sie dort eingesetzt, wo lange Güter im Weg wären oder mehrere Paletten in einem Zug auf die Ladefläche sollen.

Spanngurt

Ein Spanngurt ist ein Gurtband mit Spannelement, mit dem Ladung auf der Ladefläche fixiert wird; im Transport heißt er meist Zurrgurt. Er besteht aus Gewebeband, einer Ratsche und je nach Bauart aus Endbeschlägen und zählt zu den gebräuchlichsten Zurrmitteln im Straßengüterverkehr.

Transportpalette

Eine Transportpalette ist ein flacher Ladungsträger, auf dem Ware zu einer Einheit gebündelt und mit Gabelstapler oder Hubwagen bewegt wird. Es gibt sie genormt, etwa als Europalette, und ungenormt als Einwegpalette. Im Alltag heißt sie meist einfach Palette – gemeint ist dann fast immer die Europalette.

Verladung

Verladung bezeichnet jeden Vorgang, bei dem Ware auf ein Fahrzeug gebracht oder von ihm heruntergenommen wird – Beladen, Entladen und das Umladen dazwischen. Gemeint ist das Handling beim Be- und Entladen, nicht die Beförderung selbst. Wie es abläuft, entscheiden vier Fragen: von wo, von welcher Seite, womit und durch wen.

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